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Geschrieben von: Administrator   
Sonntag, 01. Juni 2008 um 11:32
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Die nachfolgende Vereinbarung zwischen dem Kunden und Fetish-Escort Emilia de Santos gilt für alle angebotenen Leistungen, die über unseren Service in Anspruch genommen werden. Bei Auftragserteilung gilt sie als vom Kunden zur Kenntnis genommen und akzeptiert.


1. Geltungsbereich

1.1. Der Begleitservice Fetish-Escort vermittelt für den Kunden auf Grundlage dieser Vereinbarung eine Dienstleistung oder führt sie in Person von Emilia de Santos selbst aus. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von dem Begleitservice Fetish-Escort ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

1.2. Alle uns mitgeteilten Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.


2. Vertragschluss

2.1. Die Angebote des Begleitservice Fetish-Escort sind frei bleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail / Fax oder Post) des Begleitservice Fetish-Escort zustande. Grundlage dieser Bestätigung ist ausschließlich der Inhalt dieser AGB.


3. Vertragsgegenstand

3.1. Die vertragliche Dienstleistung umfasst den persönlichen Einsatz der vermittelten Person zur Begleitung, als Hostess, als Model oder zur Unterhaltung des Kunden zu geschäftlichen oder privaten Zwecken. Der Kunde verlangt von der gebuchten Person keine rechtlich unzulässigen Tätigkeiten. Bei Zuwiderhandlung durch den Kunden ist der Begleitservice Fetish-Escort und die vermittelte Person von der Erbringung der Leistung freigestellt.

3.2. Bei den vereinbarten Terminen setzen wir eine halbe Stunde Nachfrist zur Einhaltung der zeitlichen Vorgabe. Sollte der Kunde nicht erscheinen, so wird ihm der nicht eingehaltene Termin in Rechnung gestellt. Eine Leistungserbringung ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich - die Forderung gilt dann zur Abgeltung des Schadenersatzes.


4. Preise

4.1. Die vereinbarten Preise gelten immer nur für den jeweiligen Auftrag.

4.2. Alle Preise verstehen sich als Brutto-Preise, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.3. Alle entstehenden Kosten während der Dienstleistungserbringung (Eintrittsgelder, Speisen, Getränke, Hotelübernachtung etc.) sind vom Kunden zu übernehmen.


5. Die Vermittlungs-Dienstleistung

5.1. Die Dienstleistung erfolgt gemäß dem im Auftrag vereinbarten Termin. Falls der Kunde vorab zu dem vereinbarten Termin eine Verhinderung meldet, wird der Begleitservice Fetish-Escort versuchen (ohne Gewähr), dem Kunden eine kostenlose Terminverlegung zu ermöglichen.

5.2. Ein Rücktritt vom Vertrag ist für den Kunden 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Stornokosten, die, im Zusammenhang mit diesem Vertrag, durch Zusatzleistung entstehen, wie z.B. Hotelbuchungen, Mietwagenbuchungen, etc., werden durch Belege nachgewiesen und sind in entsprechender Höhe durch den Kunden zu entgelten. Die Anzahlung von 30% des Auftragwertes wird wegen des Verlustes anderweitiger Aufträge am gebuchten Tag nicht erstattet. Der Begleitservice Fetish-Escort kann binnen dieser Frist ebenfalls vom Vertrag zurück treten.

5.3. Ein Schadenersatz wegen Verspätung der Dienstleistungserbringung von bis zu 60 Minuten ist ausgeschlossen.

5.4. Terminstornierungen seitens des Begleitservice Fetish-Escort (z.B. wegen Krankheit) werden dem Kunden umgehend mitgeteilt.

5.5. Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück, oder missbilligt er die gebuchte Person, so kann der Begleitservice die Dienstleistungserbringung auf Kosten des Kunden stornieren und volle Zahlung verlangen. Die dadurch entstehenden Schäden und Aufwendungen zuzüglich einer Bearbeitungs- / Reservierungsgebühr von 50% des Auftragswertes, jedoch mindestens € 125,-- gehen dabei zu Lasten des Kunden.

5.6. Die Dienstleistung wird ausschließlich gegen Vorkasse erbracht.


6. Zahlungen

6.1. Es sind mindestens 30% des Dienstleistungshonorars + alle An/Abfahrtskosten, bei Terminbestätigung, an den Begleitservice Fetish-Escort, durch Überweisung auf ein Konto der Agentur, zu zahlen. Alle Rechnungen des Begleitservice sind zur sofortigen Zahlung - ohne weitere Abzüge - fällig.

6.2. Die Restsumme, in der Regel 70% des Dienstleistungshonorars ist zu Beginn der Dienstleistungserbringung, persönlich an die gebuchte Person, in bar fällig.

6.3. Während eines Dienstleistungseinsatzes gebuchte weitere Zeit (Mehrstunden), wird in vollen Stunden (jeweiliger Stundenlohn nach Preisliste pro Stunde) abgerechnet und ist direkt bei der gebuchten Person in bar zu entrichten.

6.4. Ist keine Vorauszahlung vereinbart oder nötig, so ist die vereinbarte Summe in voller Höhe, zu Beginn der Dienstleistungserbringung, persönlich an die gebuchte Person, in bar fällig.


7. Vorbehalt / Rechte / Pflichten

7.1. Der Begleitservice Fetish-escort ist zur Erbringung der Dienstleistung nur dann verpflichtet, wenn vor Auftrags-beginn die vereinbarte Vergütung oder Vergütungsanzahlung durch den Kunden geleistet wurde.

7.2. Der Begleitservice Fetish-Escort haftet nicht für die Handlungen der vermittelten Person, die insoweit völlig eigenverantwortlich gegenüber dem Kunden auftritt und nicht als Erfüllungsgehilfe des Begleitservice Fetish-Escort gilt. Eine Haftung für die Qualität der Dienstleistungserbringung durch die vermittelte Person wird durch den Begleitservice Fetish-Escort nicht übernommen. Ausnahme ist natürlich wenn Emilia de Santos persönlich die Begleitung antritt.

7.3. Der Kunde hat gegenüber der vermittelten Person, den beabsichtigten, konkreten Zweck, den Umfang und die Besonderheiten der gewünschten Leistung mitzuteilen.

7.4. Der Kunde trägt weiterhin dafür Sorge, dass die vermittelte Person im Rahmen der Auftragsdurchführung in keiner Weise in ihrer körperlichen Unversehrtheit oder hinsichtlich ihres Eigentums gefährdet wird.

7.5. Für jegliche materielle und immaterielle Schäden, die der vermittelten Person oder dem Begleitservice Fetish-Escort aus der Auftragsumsetzung durch den Kunden erwachsen und die nicht durch den Begleitservice Fetish-Escort oder die vermittelte Person zu vertreten sind, haftet der Kunde.

7.6. Bei Reisen oder Urlaubsbegleitungen müssen die Ticket- und Einzelzimmer-Buchungen vorab getätigt werden und dem Begleitservice Fetish-Escort vorgelegt werden. Das gilt für jede Anreise ab 50KM.

7.7. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die vermittelte Person zum Ende des Auftrages wieder an den ursprünglichen Ort der ersten Kontaktaufnahme, auf Kosten des Kunden, zurückbefördert wird.


8. Schlussbestimmungen

8.1. Für sämtliche Aufträge gilt deutsches Recht.

8.2. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der des Auftragnehmers. In diesem Fall Duisburg.

8.3. Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile dieser Klauseln.

8.4. Der Kunde verpflichtet sich, eine durch den Begleitservice Fetish-Escort vermittelte Person - auch zukünftig - nur über den Begleitservice Fetish-Escort und niemals direkt zu buchen oder zu kontaktieren.

8.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.
Aktualisiert ( Dienstag, 29. Juli 2008 um 07:02 )
 

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